Unfallwagen verkaufen ohne Stress.

Ob Kratzer, Unfall, Motorschaden oder Totalschaden wir kaufen Ihr Fahrzeug in jedem Zustand. Faire Bewertung, schnelle Abwicklung, kostenlose Abholung in der gesamten Schweiz.

5 Sterne

Online Bewertung

7

Tage Preisgarantie

100%

Kostenlose Abholung

26+

Kantone abgedeckt

Keine versteckten Gebühren
Schweizer Banküberweisung
Hilfe bei STVA-Abmeldung
Auch nicht fahrbare Fahrzeuge
Angebot 4 Tage gültig

Was gilt als Schaden?

Klein oder gross wir kaufen trotzdem

Ein Fahrzeugschaden kann vieles bedeuten: Ein kleiner Steinschlag auf der Windschutzscheibe, ein verbeulter Stossfänger nach einem Parkplatzrempler oder ein schwerwiegender Unfallschaden, der das Fahrzeug fahruntüchtig macht. Beides ist für uns kein Problem.

Kleinere Schäden

Geringer Wertverlust
  • Kratzer oder Schrammen an Türen und Stossfängern
  • Steinschläge auf der Windschutzscheibe
  • Kleine Dellen ohne Lackschaden (z. B. Parkplatzrempler)
  • Flecken oder Abnutzung im Innenraum
  • Geringe Abnutzung an Reifen oder Bremsen
  • Warnleuchten für leichte Servicemängel

Kleinere Mängel mindern zwar den Wert, machen Ihr Fahrzeug aber keineswegs unverkäuflich. Bei uns erhalten Sie auch für solche Fahrzeuge eine faire und transparente Offerte

Grössere Schäden

Deutlicher Wertverlust
  • Strukturschäden nach Unfall (Rahmen, Karosserie)
  • Motorschaden, Getriebeschaden oder Turbodefekt
  • Wasser- oder Überschwemmungsschäden
  • Hagelschäden an Dach, Motorhaube und Kotflügel
  • Brand- oder Rauchschäden
  • Fahrzeug springt nicht an oder ist fahruntüchtig

Auch stark beschädigte Fahrzeuge haben einen Restwert – als Ersatzteilspender, für die Aufbereitung oder als Schrottmetall. Wir zahlen Ihnen diesen Wert direkt aus.

Schadenarten im Überblic.

Welches Fahrzeug darf es sein?

Von Hagelschäden bis zum Totalschaden hier sehen Sie, welche Fahrzeuge wir in der Schweiz täglich ankaufen.

💥

Unfallwagen

Ob Auffahrunfall auf der Autobahn oder seitlicher Kollision in der Stadt Unfallfahrzeuge kaufen wir unabhängig davon, ob der Schaden bereits gemeldet wurde. Wichtig: Meldepflichtige Unfälle müssen in der Schweiz korrekt beim Strassenverkehrsamt (STVA) dokumentiert sein.

🌨️

Hagelschaden

Sommergewitter im Mittelland und am Alpennordhang verursachen jedes Jahr tausende von Hagelschäden. Die Dellen im Blech beeinträchtigen die Fahreigenschaften meist nicht, drücken aber den Marktwert erheblich. Wir bewerten Ihr Hagelschadenfahrzeug realistisch und fair.

🔧

Motorschaden

Steuerkettenschaden, kapitaler Motorschaden, defekter Turbo oder gerissener Zahnriemen – wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen, lohnt sich der Verkauf. Wir zahlen Ihnen den Restwert, den Ihr Fahrzeug trotz Motorschadens noch hat.

🌊

Wasserschaden

Nach Überschwemmungen – die in der Schweiz durch Extremwetterereignisse zunehmen sind Fahrzeuge mit Wasserschaden oft ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wir kaufen auch wassergeschädigte Autos und übernehmen die korrekte Entsorgung oder Weiterverwendung.

🔥

Brandschaden

Ein Fahrzeugbrand ist meist ein Totalschaden. Dennoch steckt Wert im Fahrzeug als Teilelieferant oder Metall. Bringen Sie uns Ihr brandgeschädigtes Fahrzeug oder lassen Sie es abholen; wir zahlen den fairen Restwert aus.

🚫

Nicht fahrtüchtig

Springt Ihr Auto nicht mehr an? Defekte Kraftstoffpumpe, Sensorproblem oder interner Motorschaden das ist kein Hindernis. Wir organisieren die kostenlose Abholung mit dem Abschleppdienst in der gesamten Schweiz.

🟤

Rostschaden / Altfahrzeug

Ältere Schweizer Fahrzeuge leiden häufig unter Unterbodenrost durch winterlichen Streusalzeinsatz. Stark verrostete Fahrzeuge kaufen wir für Ersatzteile, als Projekt oder zum Recycling an ehrlich bewertet, ohne Abzüge im Nachhinein.

🛋️

Innenraumschaden

Defekte Sitze, beschädigtes Armaturenbrett, gerissener Dachhimmel oder dauerhaft feuchter Teppich Innenraumsanierungen sind teuer. Oft lohnt sich der direkte Verkauf mehr als eine aufwändige Aufbereitung auf eigene Kosten.

⚙️

Getriebe / Fahrwerkschaden

Schäden am Getriebe, an der Lenkung, am Differential oder am Fahrwerk können schnell mehr kosten als das Auto wert ist. Anstatt tief ins eigene Portemonnaie zu greifen, verkaufen Sie uns Ihr Fahrzeug zum fairen Restwert.

Totalschaden & Versicherung

Was passiert beim wirtschaftlichen Totalschaden?

Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall oder ein Ereignis so stark beschädigt wurde, dass die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen, spricht man in der Schweiz von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Was bedeutet das für Sie?

Wirtschaftlicher Totalschaden

Reparatur nicht lohnend

Wenn die Reparaturkosten mehr als 70 % des Zeitwerts Ihres Fahrzeugs betragen, lohnt sich eine Reparatur in der Regel nicht. Ihre Versicherung zahlt Ihnen dann den Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Schaden. Sie können das Fahrzeug behalten und direkt an uns verkaufen – oft der schnellste Weg zu Bargeld.

Fahrzeugrückgabe an Versicherung

Restwert-Abzug vermeiden

Wenn die Versicherung das Fahrzeug übernimmt, zieht sie den Restwert vom Entschädigungsbetrag ab. Mit einem eigenen Verkaufsangebot von AutoExport Schweiz können Sie diesen Restwert oft selbst realisieren und die Differenz zu Ihren Gunsten nutzen.

Fahrzeugrückgabe an Versicherung

Restwert-Abzug vermeiden

Wenn die Versicherung das Fahrzeug übernimmt, zieht sie den Restwert vom Entschädigungsbetrag ab. Mit einem eigenen Verkaufsangebot von AutoExport Schweiz können Sie diesen Restwert oft selbst realisieren und die Differenz zu Ihren Gunsten nutzen.

Abmeldepflicht Schweiz

STVA-Abmeldung bei Totalschaden

In der Schweiz müssen Sie bei einem Totalschaden oder Stilllegung Ihr Fahrzeug beim kantonalen Strassenverkehrsamt (STVA) abmelden und die Kontrollschilder zurückgeben. Wir unterstützen Sie bei diesem Schritt und erklären Ihnen, was zu tun ist.

So einfach geht’s

In 3 Schritten zum Verkauf

Unser Prozess ist so einfach wie möglich gestaltet damit Sie so schnell wie möglich zu Ihrem Geld kommen.

1

Fahrzeug online bewerten

Geben Sie Kennzeichen (Nummernschild), Kilometerstand und Schadendetails in unser kostenloses Bewertungsformular ein. Sie erhalten Ihre unverbindliche Offerte in rund 30 Sekunden – gültig für 4 Tage. Keine Kaufverpflichtung, kein Risiko.

2

Offerte annehmen & Termin buchen

Passt das Angebot? Dann vereinbaren Sie einen Abholtermin bequem online oder per Telefon. Wir kommen zu Ihnen in allen 26 Kantonen. Bei nicht fahrtüchtigen Fahrzeugen organisieren wir den kostenlosen Abschleppdienst.

3

Übergabe & Zahlung erhalten

Bei der Übergabe bestätigen wir den vereinbarten Preis. Sofern die Angaben zum Fahrzeugzustand korrekt waren, zahlen wir den vereinbarten Betrag auf Ihr Schweizer Bankkonto. Wir unterstützen Sie zudem bei der STVA-Abmeldung und Schilderrückgabe.

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen

Kann ich ein nicht fahrtüchtiges Fahrzeug verkaufen?

Ja, absolut. Wir kaufen auch Fahrzeuge, die nicht mehr anspringen oder nicht mehr fahrtüchtig sind. In diesem Fall organisieren wir einen kostenlosen Abschleppdienst und holen das Fahrzeug direkt bei Ihnen ab – in der gesamten Schweiz, ohne Zusatzkosten für Sie.

Muss ich einen Unfallschaden in der Schweiz deklarieren?

Ja. In der Schweiz gilt beim Fahrzeugverkauf eine gesetzliche Aufklärungspflicht. Unfallschäden – auch bereits reparierte – müssen dem Käufer offengelegt werden. Wer bekannte Mängel oder Unfallschäden verschweigt, riskiert eine Anfechtung des Kaufvertrags sowie rechtliche Konsequenzen. Bei AutoExport Schweiz sind ehrliche Angaben ausdrücklich erwünscht und haben keinen negativen Einfluss auf den Ablauf – lediglich auf die Höhe der Offerte.

Wie lange ist meine Offerte gültig?

Ihre Offerte ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung 4 Tage lang garantiert gültig. So sind Sie vor kurzfristigen Marktschwankungen geschützt und haben genug Zeit, um in Ruhe zu entscheiden. Es besteht keinerlei Kaufzwang die Bewertung ist vollständig unverbindlich.

Was passiert mit den Kontrollschildern?

In der Schweiz gehören die Kontrollschilder dem Halter, nicht dem Fahrzeug. Beim Verkauf nehmen Sie die Schilder ab und geben sie entweder beim kantonalen Strassenverkehrsamt (STVA) zurück oder übertragen sie auf ein Nachfolgefahrzeug. Wir begleiten Sie durch diesen Schritt und informieren Sie über die genauen Anforderungen Ihres Kantons.

Kaufen Sie auch Fahrzeuge mit laufendem Leasing?

Grundsätzlich ja. Bei einem Leasingfahrzeug muss jedoch zunächst das Leasing bei der Finanzierungsgesellschaft abgelöst oder eine schriftliche Verkaufsfreigabe eingeholt werden. Falls der Fahrzeugwert unter dem Restleasingbetrag liegt, müssen Sie die Differenz selbst begleichen. Wir beraten Sie gerne zu den nächsten Schritten.

Wie und wann erhalte ich meine Zahlung?

Nach erfolgreicher Fahrzeugübergabe überweisen wir den vereinbarten Betrag auf Ihr Schweizer Bankkonto. Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wir arbeiten ausschliesslich mit Banküberweisung keine Barzahlung, keine Krypto für maximale Sicherheit und Transparenz auf beiden Seiten.

Kaufen Sie auch Oldtimer oder Fahrzeuge ohne MFK?

Ja. Auch Fahrzeuge ohne gültige Motorfahrzeugkontrolle (MFK) oder mit abgelaufener Prüfung nehmen wir an. Ebenso kaufen wir Oldtimer und Youngtimer, auch wenn diese Schäden aufweisen. Die Bewertung erfolgt individuell und berücksichtigt den spezifischen Sammler- oder Wiederherstellungswert.

Ihr Fahrzeug kostenlos bewerten lassen

Unverbindliche Offerte in 30 Sekunden gültig für 4 Tage. Kein Kaufzwang, keine versteckten Kosten.